Das Lohnsteuerabzugsverfahren wird zum 01.01.2026 durch Einbezug der privaten Kranken- und Pflegeversicherer, des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) und der Arbeitgeber weiter vereinfacht, um den bürokratischen Aufwand bei der steuerlichen Behandlung der Beiträge für eine private Krankenversicherung und für eine private Pflege-Pflichtversicherung zu reduzieren.
D. h., mit dem erweiterten Datenaustausch können ab 2026 auch Privatversicherte ihre Beiträge beim Lohnsteuerabzug über den Arbeitgeber berücksichtigen lassen. Die Vorlage einer Beitragsbescheinigung an den Arbeitgeber ist dann nicht mehr notwendig.
Zu den Neuerungen hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein umfangreiches Schreiben veröffentlicht.
Bei Detailfragen hilft Ihnen Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater.
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10713 Berlin
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