Das BMF hat gestattet, dass in der Silvester-Nacht 2025 für Speisen und Getränke (auch nach Mitternacht) der allgemeine Steuersatz von 19 % angewandt wird. Dies hat dann zur Folge, dass zumindest am ersten Tag des neuen Jahres auf Speisen-Lieferungen der Steuersatz von 19 % zum Tragen kommen kann. Ggf. kann eine Korrektur der Voranmeldung auch noch in der Jahressteuererklärung für 2026 erfolgen.
mehrEhepartner sind nicht familienversichert, wenn sie ihre Altersrente lediglich für wenige Monate als Teilrente beziehen und dadurch nur vorübergehend unter die Einkommensgrenze für die Familienversicherung fallen. Ab dem 01.01.2026 ist der Zugang zur Familienversicherung für Rentner über den Bezug einer Teilrente gesetzlich vollständig ausgeschlossen.
mehrDie Bundesregierung will die betriebliche Altersvorsorge (Betriebsrente) besonders für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen sowie für Geringverdiener durch das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz attraktiver machen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
mehrAb dem 1. Januar 2026 tritt in Deutschland eine bedeutende Änderung bei der Umsatzbesteuerung von Restaurations- und Gastronomieleistungen in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.
mehrDas Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, dass eine Bank für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge haftet, wenn die Anforderungen an eine starke Kundenauthentifizierung nicht erfüllt wurden.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
10713 Berlin
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