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Recht / Zivilrecht 
Mittwoch, 23.04.2025

Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente für Kapitän bei Schwerhörigkeit

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied in einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung, dass die Schwerhörigkeit eines Kapitäns auch dann zur Berufsunfähigkeit führt, wenn Hörgeräte das Hörvermögen im erforderlichen Umfang wieder herstellen könnten. Gemäß den Regelungen der Maritime-Medizin-Verordnung des Bundes sei Besatzungsmitgliedern des Decksdienstes das Tragen von Hörhilfen nämlich untersagt (Az. 3 U 122/23).

Im Streitfall war der Kläger als Kapitän auf einem Containerschiff tätig, bis er 2019 wegen beidseitiger Schwerhörigkeit von dem Seeärztlichen Dienst seiner Dienststelle für seedienstuntauglich erklärt wurde. Er war bei der Beklagten gegen Berufsunfähigkeit versichert. Die beklagte Versicherung lehnte den daraufhin gestellten Leistungsantrag des Klägers ab, da dieser die Schwerhörigkeit mit einem Hörgerät kompensieren könne. Das Oberlandesgericht Frankfurt verpflichtete die Versicherung jedoch zur Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente.

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