Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschied, dass eine Krankenkasse die Kosten für weitere Behandlungszyklen mit hochdosierten Immunglobulinen bei einem CFS-Patienten übernehmen muss (Az. L 4 KR 20/25 B ER).
Das Chronische Fatigue-Syndrom (CFS) ist eine komplexe Erkrankung mit vielen Unsicherheiten in der Diagnose sowie Therapie. Ausgangspunkt war ein Eilverfahren eines Mannes, der durch zahlreiche Erkrankungen schwerbehindert und pflegebedürftig ist. Bei ihm besteht ein fortschreitendes CFS mit längeren Phasen der Rollstuhlpflichtigkeit. Er beantragte bei seiner Krankenkasse zahlreiche, teils experimentelle Therapien, die zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führten. Zuletzt bewilligte das Landessozialgericht ihm einen Therapieversuch mit hochdosierten Immunglobulinen. Die Krankenkasse übernahm sodann die Kosten für insgesamt sechs Behandlungszyklen, lehnte jedoch die Kostenübernahme für weitere Zyklen ab. Er begehrte jedoch eine Dauertherapie und wies darauf hin, dass bei ihm keine therapeutischen Alternativen bestünden. Der bisherige klinische Verlauf der Behandlung mit Immunglobulinen sei erfolgreich gewesen und solle aus Sicht der behandelnden Ärzte fortgeführt werden.
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen verpflichtete die Kasse vorläufig zu einem weiteren Therapieversuch von sechs Zyklen, gestützt auf eine Ausnahmevorschrift für Schwerstkranke. Auch wenn das Erkrankungsbild des CFS diagnostisch und therapeutisch nicht gesichert sei und keine evidenzbasierte Behandlung existiere, komme eine weitere Behandlung auf Grundlage einer Mindest-Evidenz in Betracht. Maßgeblich hierfür sei, dass die behandelnden Ärzte eine positive Wirkung des ersten Behandlungsansatzes bestätigt hätten. Es hätten sich signifikante Verbesserungen und ein gesteigertes Gehvermögen gezeigt. Diese Stabilisierung sei auf Grundlage einer individualbasierten Betrachtung nur durch eine Fortsetzung der Therapie aufrechtzuerhalten. Eine Dauertherapie lasse sich aktuell jedoch nicht begründen, so die Richter.
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