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H O N O R A R

Das Honorar richtet sich grundsätzlich nach der Steuerberatergebührenverordnung in der Fassung vom 02.03.2008. 

Für die verschiedenen Tätigkeiten werden die Tabellen A bis E der Gebührenverordnung zugrunde gelegt; je nach Leistungsumfang und Schwierigkeit des Auftrages wird der Gebührensatz in ../10 des Gegenstandswertes berechnet.

Beispiele für den Gegenstandswert: 

Finanzbuchhaltung Jahresumsatz
Gewinnermittlung Jahresumsatz
Einkommensteuererklärung Summe der positiven Einkünfte
Umsatzsteuererklärung 1/10 des Jahresumsatzes
Bilanz Berichtigte Bilanzsumme

In besonderen Fällen, vor allem wenn kein Gegenstandswert vorhanden ist, bemißt sich das Honorar nach dem Zeitaufwand (z.B. die Prüfung von Steuerbescheiden).

 
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